Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge über Grundstücke
Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge über Grundstücke müssen öffentlich beurkundet und anschliessend beim Grundbuchamt zur Eintragung angemeldet werden.Das Formular mit den wichtigsten Angaben, die wir für die Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfes benötigen, stellen wir Ihnen gerne zu.