Dienstbarkeitsverträge

Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstückes (Grunddienstbarkeit) oder einer bestimmten Person (Personaldienstbarkeit) dahingehend belastet werden, dass sein Eigentümer sich bestimmte Eingriffe des Berechtigten gefallen lassen muss oder in gewisser Weise sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf. Beispiele von Dienstbarkeiten sind Fuss- und Fahrwegrechte, Nutzniessung, Wohnrecht und Baurecht. Die Dienstbarkeiten werden gestützt auf einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag zur Eintragung ins Grundbuch angemeldet.
Sarnen